Verwaltungsgerichtshof
12.05.1989
87/17/0152
GRS wie 1711/75 E VS 1. Februar 1979 VwSlg 9758 A/1979 RS 2
Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 ist ua auch das Ersuchen um Vernehmung einer bestimmten Person als Beschuldigten. Nun verlangt allerdings die Rechtsprechung des VwGH, daß die Verfolgungshandlung nicht allein innerhalb der Verjährungsfrist von der Behörde gesetzt, sondern daß sie auch nach außen in Erscheinung getreten sein müsse, worunter zB an die tatsächliche Abfertigung des Beschuldigten-Ladungsbescheides verstanden wird.