Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1989

Geschäftszahl

87/17/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1711/75 E VS 1. Februar 1979 VwSlg 9758 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 ist ua auch das Ersuchen um Vernehmung einer bestimmten Person als Beschuldigten. Nun verlangt allerdings die Rechtsprechung des VwGH, daß die Verfolgungshandlung nicht allein innerhalb der Verjährungsfrist von der Behörde gesetzt, sondern daß sie auch nach außen in Erscheinung getreten sein müsse, worunter zB an die tatsächliche Abfertigung des Beschuldigten-Ladungsbescheides verstanden wird.