Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1989

Geschäftszahl

87/17/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0240 E 25. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. (Hinweis auf E vom 15.3.1973, 1874/72, VwSlg 8384 A/1973)