Verwaltungsgerichtshof
05.04.1991
87/17/0136
Ein Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung einer Abgabe, die durch Einreichung der Erklärung über die Selbstbesmessung bereits als festgesetzt gilt, kann zulässigerweise auf die Begründung gestützt werden, die entrichtete Abgabe hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der materiellrechtlichen Abgabenbestimungen als unrichtig erwiesen.
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 139;