Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1991

Geschäftszahl

87/17/0136

Rechtssatz

Ein Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung einer Abgabe, die durch Einreichung der Erklärung über die Selbstbesmessung bereits als festgesetzt gilt, kann zulässigerweise auf die Begründung gestützt werden, die entrichtete Abgabe hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der materiellrechtlichen Abgabenbestimungen als unrichtig erwiesen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 139;