Verwaltungsgerichtshof
05.04.1991
87/17/0136
GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 139;