Verwaltungsgerichtshof
19.05.1988
87/16/0162
Auch der von einer aufschiebenden Bedingung abhängige Erwerb ist bereits Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 GrEStG 1955.Auch der von einer aufschiebenden Bedingung abhängige Erwerb ist bereits Erwerbsvorgang nach Paragraph eins, Absatz eins, GrEStG 1955.
Besprechung in:
AnwBl 1990/8, 444;