Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1988

Geschäftszahl

87/16/0162

Rechtssatz

Auch der von einer aufschiebenden Bedingung abhängige Erwerb ist bereits Erwerbsvorgang nach Paragraph eins, Absatz eins, GrEStG 1955.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1990/8, 444;