Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1988

Geschäftszahl

87/16/0162

Rechtssatz

Das Veräußerungsverbot nach Paragraph 22, Absatz eins, WFG 1968 ist nicht als Bestimmung aufzufassen, nach der der Erwerb eines Liegenschaftsanteiles der Genehmigung der Förderungsbehörde bedarf (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0083).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1990/8, 444;