Verwaltungsgerichtshof
01.12.1987
87/16/0131
GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 3
Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird.