Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1992

Geschäftszahl

87/16/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0191 3

Stammrechtssatz

Der VwGH hat wesentliche Mängel des Verwaltungsverfahrens auch ohne Antrag in der Beschwerde wahrzunehmen.