Verwaltungsgerichtshof
07.05.1987
87/16/0008
Komponenten der Fahrlässigkeit iSd Paragraph 8, Absatz 2, FinStrG sind die objektive Sorgfaltspflicht ("nach den Umständen"), die subjektive Befähigung ("nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt") und die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung.