Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1987

Geschäftszahl

87/16/0008

Rechtssatz

Komponenten der Fahrlässigkeit iSd Paragraph 8, Absatz 2, FinStrG sind die objektive Sorgfaltspflicht ("nach den Umständen"), die subjektive Befähigung ("nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt") und die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung.