Verwaltungsgerichtshof
03.10.1988
87/15/0114
GRS wie 84/13/0151 E 24. September 1986 RS 4
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0007).
Besprechung in:
AnwBl 1989/4, 221;
ÖStZ 1989, 122;