Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1988

Geschäftszahl

87/15/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0143 E 25. Jänner 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH liegen mehrere gebührenpflichtige Ansuchen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (Hinweis E 11. 2. 1982, 81/15/0038). Ein innerer Zusammenhang zweier in einem Schriftsatz gestellter Anträge dergestalt, dass ein Antrag nur ein AKZESSORIUM zu einem anderen Antrag darstellt (so etwa der Antrag, einer Beschwerde vor dem VwGH aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, im Verhältnis zum Beschwerdeantrag selbst - Hinweis auf E 13.4.1972, 2082/71, VwSlg 4372 F/1972), schließt allerdings die Erhebung einer mehrfachen Eingabengebühr aus.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1988/11, 631;