Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1988

Geschäftszahl

87/15/0103

Rechtssatz

Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989, 198;