Verwaltungsgerichtshof
03.10.1988
87/15/0103
Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen.
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 198;