Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1988

Geschäftszahl

87/15/0078

Rechtssatz

Weder nach dem Wortlaut noch dem System des Paragraph 21, UStG 1972 ist eine "berichtigte", das heißt an die Stelle einer bereits eingereichten tretende, Voranmelung vorgesehen (Hinweis E VfGH 17.6.1987, B 620/85).