Verwaltungsgerichtshof
12.12.1988
87/15/0057
Eine Unterschrift stellt kein Wissensmerkmal einer Eingabe dar. Die Unterschrift ist in bestimmten Fällen ein Kriterium, wie eine Eingabe zu erledigen ist, nicht aber, ob überhaupt eine zu erledigende Eingabe vorliegt.
Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 279;