Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1987

Geschäftszahl

87/15/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0058 E 13. November 1985 VwSlg 6045 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Wird eine Abgabenschuld als Konkursforderung erst nach Konkurseröffnung fällig, so tritt bei Nichtentrichtung keine Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlges ein (Hinweis E 9.10.1978, 1168/78; E 22.4.1985, 84/15/0009).