Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1988

Geschäftszahl

87/15/0009

Rechtssatz

Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug; es muß sich iSd Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1972 um eine Rechnung des Unternehmers handeln, der die steuerpflichtige Lieferung oder die steuerpflichtige sonstige Leistung ausführt und demgegenüber der Leistungsempfänger den Anspruch auf Rechnungsausstellung hat (Hinweis E 1.12.1983, 83/15/0033, VwSlg 5835 F/1983).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1989/6, S 359;