Verwaltungsgerichtshof
03.10.1988
87/15/0005
GRS wie 84/13/0003 E 28. Mai 1986 RS 1
Die vage Möglichkeit künftighin erzielbarer Einkünfte und die damit verbundene Möglichkeit erfolgreicher Einbringungsmaßnahmen rechtfertigt für sich allein noch nicht die Verneinung der Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung.
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 196;