Verwaltungsgerichtshof
09.02.1987
87/15/0004
GRS wie 85/15/0117 E 3. November 1986 VwSlg 6164 F/1986 RS 2
Die Überlassung der Nutzung von Glückspielautomaten durch einen Unternehmer an Spieler erfüllt selbst dann nicht den Tatbestand des § 10 Abs 2 Z 18 UStG 1972, wenn dies in einer Halle des Wiener Praters erfolgt.