Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1988

Geschäftszahl

87/14/0197

Rechtssatz

Ob Liebhaberei vorliegt, kann nur für den einzelnen Fall entschieden werden. Eine spiegelbildliche Betrachtung Pächter - Verpächter greift nicht Platz. Ein höherer, fremdüblicher Pachtzins kann, aber muß beim Pächter nicht zur Liebhaberei führen, weil sich nur aus der Wirtschaftsführung des Pächters insgesamt und nicht allein auf Grund der Pachtaufwendungen ergibt, ob er auf Dauer gesehen Gewinne

erzielen kann.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 218;