Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1988

Geschäftszahl

87/14/0197

Rechtssatz

Auf Grund einer neuen Pachtzinsvereinbarung kann ein Pachtverhältnis nunmehr zu einer Einkunftsquelle werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 218;