Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

87/14/0173

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 164;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/13/0038 E 9. November 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen Paragraph 307, Absatz eins, BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140173.X01