Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

87/14/0168

Rechtssatz

Die Zurechnung einer Darlehensforderung zum gewillkürten Betriebsvermögen wird nicht davon abhängig gemacht, ob die Darlehensgewährung an einen Verwandten einem Fremdvergleich standhält (Hinweis auf E 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977).