Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

87/14/0168

Rechtssatz

Eine Darlehensforderung wird dann als notwendiges Privatvermögen beurteilt, wenn das Darlehen vom Unternehmen an einen Verwandten überwiegend aus persönlichen (privaten) Gründen gewährt wird.