Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
87/14/0136
Nur die Erträge angelegten Kapitals, nicht jedoch dessen Rückzahlung zum Nominalen können unter dem Begriff "Einkünfte aus Kapitalvermögen" subsumiert werden (Hinweis E 1984/01/24, 84/14/0130).
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 464;