Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

87/14/0136

Rechtssatz

Nur die Erträge angelegten Kapitals, nicht jedoch dessen Rückzahlung zum Nominalen können unter dem Begriff "Einkünfte aus Kapitalvermögen" subsumiert werden (Hinweis E 1984/01/24, 84/14/0130).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 464;