Verwaltungsgerichtshof
15.12.1987
87/14/0134
Die Intensität der Grenzkontrollen durch Schweizer Behörden gehört nicht zum Erfahrungsgut des täglichen Lebens. Eine Feststellung, es sei auf Grund der Lebenserfahrung schlechthin unmöglich, die Schweizer Grenze mit einem Pkw zu überschreiten, der ein österreichisches Probekennzeichen aufweist, ist durch den Hinweis auf die Lebenserfahrung allein nicht ausreichend begründet.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140134.X09