Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1987

Geschäftszahl

87/14/0134

Rechtssatz

Die Intensität der Grenzkontrollen durch Schweizer Behörden gehört nicht zum Erfahrungsgut des täglichen Lebens. Eine Feststellung, es sei auf Grund der Lebenserfahrung schlechthin unmöglich, die Schweizer Grenze mit einem Pkw zu überschreiten, der ein österreichisches Probekennzeichen aufweist, ist durch den Hinweis auf die Lebenserfahrung allein nicht ausreichend begründet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140134.X09