Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1992

Geschäftszahl

87/14/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/13/0152 1

Stammrechtssatz

Unter Aufwendungen iSd Paragraph 34, EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312).