Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0106

Rechtssatz

Paragraph 14, Absatz eins, BAO enthält einen eigenständigen Haftungstatbestand, der auch geltend gemacht werden kann, wenn der Sozialversicherungsträger die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 4, ASVG nicht geltend macht.