Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0106

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde bereits eine Verletzung ihrer Ermittlungspflicht und Begründungspflicht verantwortet, kann sie dem Bf (in der Gegenschrift) nicht das Neuerungsverbot entgegenhalten.