Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
87/14/0106
Der Haftungspflichtige hat einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, welche Abgabenansprüche Grundlage des Haftungsbescheides sind und welche Abgabenbeträge allenfalls der Unternehmensveräußerer bereits selbst entrichtete (Hinweis E 14.10.1981, 81/13/0081 und E 13.12.1985, 84/14/0140 VwSlg 6062 F/1985). Dieses Recht besteht umsomehr, wenn der Haftungspflichtige mit mehreren, zeitlich aufeinanderfolgende Haftungsbescheiden in Anspruch genommen wird.