Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0106

Rechtssatz

Wird ein Einzelhandelsbetrieb ohne die für ihn charakteristische Handelsware übertragen, so liegt keine Übereignung (Veräußerung) eines Unternehmens IM GANZEN vor.