Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0165 E 22. April 1986 VwSlg 6114 F/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Frage, welche Wirtschaftgüter die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden, ist in funktionaler Betrachtungsweise nach dem jeweiligen Betriebstypus (zB ortsgebundene Tätigkeit, kundengebundene Tätigkeit, Produktionsunternehmen usw) zu beantworten.