Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
87/14/0106
Die umsatzsteuerliche Rechtsprechung zur Unternehmensübereignung im ganzen sowie die einkommensteuerliche Rechtsprechung zur Veräußerung des ganzen Betriebes und zum "Unternehmerwechsel" kann auch zur Auslegung des Paragraph 14, BAO herangezogen werden (Hinweis auf E 22.4.1986, 85/14/0165).