Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0106

Rechtssatz

Die umsatzsteuerliche Rechtsprechung zur Unternehmensübereignung im ganzen sowie die einkommensteuerliche Rechtsprechung zur Veräußerung des ganzen Betriebes und zum "Unternehmerwechsel" kann auch zur Auslegung des Paragraph 14, BAO herangezogen werden (Hinweis auf E 22.4.1986, 85/14/0165).