Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0104

Rechtssatz

Wesen der Schätzung im Wege eines äußeren Betriebsvergleiches ist es, daß wirtschaftliche Kennzahlen, die bei anderen Betrieben gewonnen wurden, auf den geprüften Betrieb übertragen werden.