Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1988

Geschäftszahl

87/14/0084

Rechtssatz

Der sozialversicherungsrechtliche Schutz der Geschäftsführer kann einen den Gestaltungsmißbrauch ausschließenden außersteuerlichen Grund bilden, die Geschäftsführer der Komlementär GmbH einer GmbH & Co KG nicht über die Komplementär GmbH, sondern über eine andere GmbH zu entlohnen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X02