Verwaltungsgerichtshof
10.05.1988
87/14/0084
Der sozialversicherungsrechtliche Schutz der Geschäftsführer kann einen den Gestaltungsmißbrauch ausschließenden außersteuerlichen Grund bilden, die Geschäftsführer der Komlementär GmbH einer GmbH & Co KG nicht über die Komplementär GmbH, sondern über eine andere GmbH zu entlohnen.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X02