Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1988

Geschäftszahl

87/14/0081

Rechtssatz

Wegen unterlassener Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages kommt keine Bilanzberichtigung iS des Paragraph 4, Absatz 2, erster Satz EStG in Betracht, sondern allenfalls eine Bilanzänderung iS des zweiten Satzes der Gesetzesstelle, allerdings nur mit Zustimmung der Abgabenbehörde. Diese Zustimmung liegt in deren Ermessen (Hinweis E 26.9.1984, 84/13/0075, E 24.6.1986, 86/14/0014).