Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1988

Geschäftszahl

87/14/0059

Rechtssatz

Der Abgabengläubiger kann auch die zivilrechtliche Haftung des Erwerbers eines Unternehmens nach Paragraph 1409, ABGB oder Paragraph 25, HGB geltend machen, dies jedoch nur im Zivilrechtsweg.