Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1987

Geschäftszahl

87/14/0046

Rechtssatz

Aus der Tatsache von Pächterinvestitionen in Höhe von 3,5 Mio S in ein Nachtlokal ergibt sich noch nicht der Untergang des Betriebes des Verpächters.