Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/14/0021

Rechtssatz

In einem ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichteten Verfahren tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund (hier: außergewöhnliche Belastung - Übernahme einer Bürgschaft).