Verwaltungsgerichtshof
24.11.1987
87/14/0001
Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1972 erfaßt nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen iS einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X02