Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1987

Geschäftszahl

87/14/0001

Rechtssatz

Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1972 erfaßt nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen iS einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X02