Verwaltungsgerichtshof
24.11.1987
87/14/0001
Der Begriff der Vermietung und Verpachtung des Paragraph 28, EStG 1972 ist weitergezogen als jener des bürgerlichen Rechts. Insbesondere Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3, enthält einen von wirtschaftlichen Vorstellungen getragenen und vom zivilrechtlichen Bestandvertrag unabhängigen Tatbestand.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X01