Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1987

Geschäftszahl

87/14/0001

Rechtssatz

Der Begriff der Vermietung und Verpachtung des Paragraph 28, EStG 1972 ist weitergezogen als jener des bürgerlichen Rechts. Insbesondere Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3, enthält einen von wirtschaftlichen Vorstellungen getragenen und vom zivilrechtlichen Bestandvertrag unabhängigen Tatbestand.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X01