Nichtstattgebung - Zurücknahme einer Berufung - Eine abweisende Entscheidung über die Zurücknahme einer Berufung ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.Nichtstattgebung - Zurücknahme einer Berufung - Eine abweisende Entscheidung über die Zurücknahme einer Berufung ist einem Vollzug iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zugänglich.