Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
87/13/0033
Für die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen ist es nach dem Wortlaut des Paragraph 37, Absatz 3, EStG nicht erforderlich, daß - nur - einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werden. Mangels einer solchen Einschränkung kann es keinen Unterschied machen, ob nur einzelne oder alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens betroffen sind.
Besprechung in:
ÖStZB 1989/193;
AnwBl 1988/12, 679;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
3383/79 E 25. März 1980 RS 1;
3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1;
(RIS: abgv)