Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

87/13/0033

Rechtssatz

Für die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen ist es nach dem Wortlaut des Paragraph 37, Absatz 3, EStG nicht erforderlich, daß - nur - einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werden. Mangels einer solchen Einschränkung kann es keinen Unterschied machen, ob nur einzelne oder alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens betroffen sind.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989/193;

AnwBl 1988/12, 679;

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

3383/79 E 25. März 1980 RS 1;

3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1;

(RIS: abgv)