Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1989

Geschäftszahl

87/12/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0114 E 20. September 1983 VwSlg 11147 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der objektiven Anspruchsvoraussetzung für die Zulage ist es rechtlich unerheblich, bis zu welcher Dienstklasse ein Beamter allenfalls auf der Planstelle, mit der die Tätigkeit verbunden ist, aufsteigen kann.