Verwaltungsgerichtshof
27.11.1989
87/12/0146
GRS wie 82/12/0114 E 20. September 1983 VwSlg 11147 A/1983 RS 1
Für die Beurteilung der objektiven Anspruchsvoraussetzung für die Zulage ist es rechtlich unerheblich, bis zu welcher Dienstklasse ein Beamter allenfalls auf der Planstelle, mit der die Tätigkeit verbunden ist, aufsteigen kann.