Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1989

Geschäftszahl

87/12/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0183 E 7. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn 75 vH der mit einer vergleichbaren Funktion betrauten Beamten einer höheren Dienstklasse angehört haben, liegt noch nicht REGELMÄSSIGKEIT iSd GehG 1956 vor. REGELMÄSSIG bedeutet erfahrungsgemäß so häufig vorkommend, dass Ausnahmen verhältnismäßig selten sind. (Hinweis auf E vom 17.2.1977, 2877/76)