Verwaltungsgerichtshof
27.11.1989
87/12/0146
GRS wie 84/12/0183 E 7. Mai 1985 RS 1
Wenn 75 vH der mit einer vergleichbaren Funktion betrauten Beamten einer höheren Dienstklasse angehört haben, liegt noch nicht REGELMÄSSIGKEIT iSd GehG 1956 vor. REGELMÄSSIG bedeutet erfahrungsgemäß so häufig vorkommend, dass Ausnahmen verhältnismäßig selten sind. (Hinweis auf E vom 17.2.1977, 2877/76)