Verwaltungsgerichtshof
27.06.1988
87/12/0139
GRS wie 82/12/0034 E 30. Mai 1983 RS 2
(hier: wissenschaftlicher Oberrat-Oberarzt an einer Universitätsklinik)
Das Merkmal des Besonderen ist einer Funktion dann mit Recht abgesprochen, wenn ein Beamter eine Leitungsfunktion auf der untersten Ebene der Verwaltung ausübt und seinerseits noch dem Amtsleiter der Mittelinstanz und der Ministerialinstanz untergeordnet ist (Hinweis E 1.2.1978, 1864/76 und E 1.3.1978, 928/77), die gleichfalls Abteilungsleiter in Arbeitsämtern betreffen).