Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1990

Geschäftszahl

87/12/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1807/76 E 8. November 1977 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Kritik ist nur dann "sachbeschränkt", wenn die Notwendigkeit dieses Vorbringens zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung angenommen werden kann.