Verwaltungsgerichtshof
30.05.1988
87/12/0103
Besprechung in:
ÖffD 1988/9, S 31;
An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120103.X05