Verwaltungsgerichtshof
30.05.1988
87/12/0103
Besprechung in:
ÖffD 1988/9, S 31;
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120103.X01