Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1988

Geschäftszahl

87/12/0103

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 1988/9, S 31;

Rechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120103.X01