Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

87/12/0047

Rechtssatz

Die Nichtanführung der Mitglieder einer Kollegialbehörde im Spruch ihres Bescheides verstößt nicht gegen Paragraph 58, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 4, AVG 1950.