Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1988

Geschäftszahl

87/11/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/11/0181 E 13. Oktober 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der durch Konkurs aufgelösten GesmbH während des Konkursverfahrens bestehen bleibt.